FRY-CPC GmbH · CAPTURE the Audience® – Alexandra Fry · Rathausgasse 1, 3011 Bern
1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Coaching, Beratungen, Seminare und Vorträgen (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die FRY-CPC GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB. Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber, respektive die Unterzeichnung des Vertrages, als akzeptiert. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
a) Die Offerte der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Offerte ist während der von der Auftragnehmerin genannten Frist verbindlich. Benennt die Auftragnehmerin keine Frist, ist die Auftragnehmerin vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.
b) Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber oder durch einen Dienstleistungsvertrag zustande.
3. Erbringung der Dienstleistungen
a) Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen grundsätzlich in ihren eigenen Räumlichkeiten, respektive online per Video-Call. Bei Bedarf und nach Rücksprache kann die Dienstleistung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. Diesbezüglich fallen zusätzliche Kosten an. Bei Seminaren oder Vorträgen fallen Kosten für Räumlichkeiten an, wenn der Auftraggeber keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen kann.
b) Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
c) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-how.
d) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
e) Die Auftragnehmerin darf sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzen. Der Auftragnehmerin obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen und Materialien zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
c) Sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann die Auftragnehmerin für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachweisleistung verpflichtet zu sein.
e) Der Auftraggeber hat die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungen der FRY-CPC GmbH zu gewährleisten (z. B. hinreichende Internetverbindung, Video- und Audiofähiger Computer, Video-Client etc.)
5. Preise, Bezahlung
a) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach der Offerte bzw. dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber monatlich Rechnung. Der Auftraggeber vergütet der Auftragnehmerin allfällige durch Änderungen entstehende Mehrkosten.
b) Coachingprogramme und Workshopprogramme sind vor dem ersten Termin per Einzahlungsschein oder Banküberweisung zu begleichen. Allfällige Ratenzahlungen werden bei Vertragsabschluss vereinbart.
c) Zusätzliche Kosten wie Spesen und Material können von der Auftragnehmerin nach Aufwand verrechnet und in Rechnung gestellt werden.
d) Die Vergütung von Einzelcoachings sind bar oder via TWINT zu begleichen.
e) Die Bezahlung Offener Workshops und Seminare erfolgt spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung per Rechnung oder vor Beginn der Veranstaltung bar oder per TWINT.
f) Alle Preise verstehen sich jeweils netto in CHF (Schweizer Franken) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
g) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin befugt, (weitere) Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu verweigern. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Verweigerung bestehen.
h) Andere Zahlungsmodalitäten bleiben vorbehalten.
6. Verzug
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 15 pro Mahnung. Hat die Auftragnehmerin Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann die Auftragnehmerin auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
7. Terminstornierung
a) Sollte ein Seminar/Workshop-Termin oder Vortrag nicht eingehalten werden können oder muss ein Termin verschoben werden, so muss die Auftragnehmerin 30 Tage vorher informiert werden. Bei späteren Absagen wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Dienstleistung fällig. Die Coachingprogramme sind nicht übertragbar.
b) Offene Workshops: Um Workshops unter optimalen Konditionen organisieren zu können, ist die Mindestteilnehmerzahl auf 6 Personen festgelegt. Bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl wird der Workshop abgesagt. Eine Weiterführung des Workshops ist nur im Einverständnis des Auftraggebers unter Erhöhung des Kursgeldes respektive Anpassung möglich.
c) Wenn Termine von Privat-Coachings/Beratungen nicht eingehalten werden können oder ein Termin verschoben werden muss, so muss die Auftragnehmerin 24 Stunden vorher informiert werden. Bei späteren Absagen wird aufgrund der Umstände und der nicht mehr möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100% der gebuchten Dienstleistung fällig. Der Auftraggeber kann unter diesen Umständen nicht auf einem Nachholtermin bestehen.
8. Gewährleistung
a) Die Auftragnehmerin gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Dienstleistungen. Ein Erfolg ist demgemäss nicht geschuldet. Die Informationen der Auftragnehmerin stellen keine Diagnose, Therapie oder Behandlung dar, sondern lediglich eine Empfehlung.
b) Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet die Auftragnehmerin die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
9. Haftung
a) Eine Haftung für den Erfolg der Dienstleistung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Tätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschliesslich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
b) Bei Eintritt eines Ereignisses, welches ausserhalb des Einflussbereichs und Kontrolle der Auftragnehmerin liegt (sog. höhere Gewalt), wird keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten aus diesen AGB und den darauf basierenden Vertragsbeziehung übernommen. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs von der Auftragnehmerin liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:
Bei Streiks, Sperren oder anderen industriellen Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroristenanschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Fluten, Erdbeben, Epidemien, Pandemie, anderen Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsunfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrtstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen oder privaten Verkehrs.
Sollte es zu einem Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin kommen, das die Erfüllung der Pflichten von der Auftragnehmerin innerhalb des Vertrags beeinflusst, wird der Auftraggeber von der Auftragnehmerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt darüber informiert.
10. Schutz des Eigentums
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Informationsmaterialien, Workbook-Unterlagen, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sämtliche Dokumente sind ausschliesslich auftragsbezogen und nicht von Dritten nutzbar.
11. Vertraulichkeit
Die Inhalte der Coachinggespräche sind vertraulich. Die Beteiligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Informationen allenfalls an wen weitergegeben werden. Der Coach ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung ihrer Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisionsgruppe zu reflektieren oder zwecks Marketing für Beiträge in den Sozialen Medien zu nutzen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt den Namen der Auftraggeberin (bei Unternehmen) in ihre Referenzliste aufzunehmen.Im Rahmen von Coachings eingereichte Videos oder Unterlagen sind vertraulich und dienen einzig der Begleitung des Coachees. Videos werden am Ende der Zusammenarbeit unwiderruflich gelöscht. Andere schriftliche Dokumente werden datenschutzkonform während 5 Jahren aufbewahrt.
12. Änderungen
a) Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise der Dienstleistungen jederzeit anzupassen.
b) Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB.
c) Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht
Die Dienstleistungen unterstehen Schweizer Recht.
14. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte in Bern zuständig.
Stand: Mai 2026